Darum bin ich Mitglied
Wir haben einige unserer Mitglieder nach ihren Erfahrungen mit ihrer Mitgliedschaft gefragt. Die Auswahl der veröffentlichten Reaktionen erfolgte durch uns.
Erfahren Sie in unserer Satzung mehr über die Bensberger Bank eG als Unternehmen.
Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
Der Wahlausschuss der Bensberger Bank eG hat die Wahlliste der Vertreter und Ersatzvertreter aufgestellt. Diese liegt zusammen mit der Wahlordnung vom 22.09.2025 bis 06.10.2025 in unseren Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für alle Mitglieder aus.
Weitere Listen können nach Ablauf der Auslegefrist innerhalb von zwei Wochen nach dem 06.10.2025 von den Mitgliedern eingereicht werden. Die Listen müssen 81 wählbare Vertreter und 5 Ersatzvertreter enthalten und die Voraussetzungen gemäß Satzung und Wahlordnung erfüllen.
Sollten keine weiteren Listen eingereicht werden, so findet die Wahl über die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste am Donnerstag, 30.10.2025 in der Hauptstelle in Bensberg und in der Zweigstelle in Refrath während der Öffnungszeiten statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Genossenschaft, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Wahl in die Liste der Mitglieder eingetragen sind. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Briefwahl ist zulässig, die Unterlagen hierzu können bei uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 30.10.2025, 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein. Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird vom 21.11.2025 bis 05.12.2025 in den Geschäftsräumen der Bensberger Bank eG ausgelegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
Bensberg, im September 2025
Bensberger Bank eG
Olaf Schmiedt
Wahlausschuss-Vorsitzender
Erfahren Sie in unserer Wahlordnung alles Wichtige zur Vertreterwahl Ihrer Bensberger Bank eG.