Vereinskonto

Das passende Konto für Ihren Verein

Das Vereinskonto ist die Basis für den Zahlungsverkehr Ihres Vereins. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen eine Übersicht über das Kontomodell. Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen und Preise können Sie unserem Preis- & Leistungsverzeichnis entnehmen. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Kontomodelle BensbergerVereinskonto

Kontoführung pro Monat

5,00 €

Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungen

(Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) 

Bargeldauszahlung
• am eigenen Geldautomaten/ Bankcard Service Netz   Ja
• am Schalter / Nachtresor 2,50 €
Bargeldeinzahlung
• am Geldautomaten Ja
• am Schalter 2,50 €
• Münzgeld-Einzahler 3 % , mind. 4,00 €
Überweisung
• Ausführung (je Auftrag bzw. je Ausführung)
    • Onlinebanking/ Mobile Banking Ja
    • Dauerauftrag Ja
    • Service-Terminal Ja
    • Echtzeitüberweisung Ja
    • Beleghafte Buchung 1,50 €
    • Mitarbeiterbediente und Telefonische Buchung 5,00 €
Gutschrift
• Gutschrift Ja
Lastschrift
• Einlösung (Belastung) Ja
• Einreichung (Gutschrift) Ja
Scheck

• Einreichung (Gutschrift)

1,50 €
• Einzug (Belastung) Ja
Händlerterminal
• Einzug Händlerterminal fremd Ja
• Einzug Händlerterminal VR-Payment Ja
Karten
Ausgabe einer Debitkarte
• girocard p.a. 10,00 €
• Digitale girocard (Jahrespreis) Ja
Ausgabe einer Kreditkarte
• BusinessCard Classic p.a. 30,00 €
• BusinessCard Gold p.a. 35,00 €
• Digitalisierung Ihrer Kreditkarte Ja
Dauerauftrag
• Online einrichten, ändern, aussetzen Ja
• Durch Bankmitarbeiter einrichten oder ändern 2,50 €
• Telefonische Einrichtung und Änderung (KSC) 2,50 €
Kontoauszüge
• Elektronischer Kontoauszug Ja
• Kontoauszugsdrucker je Auszugsabruf (1 Abruf enthält maximal 10 Blatt) 1,00 €
• Postversand zzgl. Porto der Deutsche Post Ja

 

Eine Bepreisung der weiteren Buchungen entnehmen Sie bitte den Vorvertraglichen Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

 

Voraussetzung zur Eröffnung eines Vereinskontos:

▪ nicht eingetragener Verein: mindestens ein Protokoll

▪ eingetragener Verein e.V.: Satzung etc.


Schulen, Städte, Kommunen, Körperschaften sind als Geschäftskonto zu eröffnen